Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

 

Heute ist bundesweiter Rauchmeldertag. Unter dem Motto „120 Sekunden, um zu überleben!“ startet die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ (rauchmelder-lebensretter.de) ihre neue Kampagne mit einem bundesweiten Schülerwettbewerb. Preisgeld: 5.000 Euro! 120sek.de.  (Quelle: Deutscher Feuerwehrverband)

 

Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?

  • In Schlafzimmern und Kinderzimmern
  • In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.

 

Wer muss Rauchmelder installieren?

  • der Eigentümer (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum)

 

Verantwortlich für die Rauchmelder Wartung (Betriebsbereitschaft):

  • In Mietwohnungen: der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung (im Fachjargon: der Besitzer) – es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst.
  • Im selbst genutzten Wohnraum: der Eigentümer

 

Die Platzierung im Raum

  • Ein Rauchmelder reicht nur für einen 60 qm großen Raum und sollte grundsätzlich mittig an der Zimmerdecke installiert werden. Bei größeren Räumen und baulichen Besonderheiten beachten Sie bitte:
    • Für Räume in L-Form, die größer sind als 60 qm, benötigen Sie zwei Rauchmelder – und zwar einen auf jeder Seite.
    • Große Räume, die durch Stellwände, Teilwände oder große Möbel unterbrochen sind, benötigen pro Teilbereich einen Rauchmelder.
    • Offene Verbindungen, die sich über mehrere Etagen erstrecken, benötigen mindestens auf der oberen Ebene einen Rauchmelder.

(Quelle: rauchmelder-lebensretter.de)