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Aufsteigender Rauch am Ufer des Sibbersdorfer Sees erregte Aufmerksamkeit. Schon auf der Anfahrt konten wird diesen Rauch auch wahrnehmen.

Vorgefunden wurde ein Haufen brennender Gartenreste. Der Anwohner wurde belehrt. Nachdem er zusagte, das Feuer zu löschen rückten wir wieder ab.

Hinweis: Die Pflanzenabfallverordnung des Landes Schleswig-Holstein lässt das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen innerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile nicht mehr zu. Nur im Einzelfall und unter bestimmten Bedingungen dürfen im sog. Außenbereich Pflanzenabfälle auf dem eigenen Grundstück verbrannt werden. Dazu ist eine vorherige Anzeige bei der unteren Abfallbehörde im Fachdienst Natur und Umwelt des Kreises Ostholstein erforderlich.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Ostholstein (www.kreis-oh.de) unter dem Stichwort „Gartenabfälle“.

www.gemeindefeuerwehr-eutin.de/ff-fissau-sibbersdorf/aktuelles/details/news/geaenderte-regelungen-fuer-die-verbrennung-pflanzlicher-abfaelle/

 

Stichwort: FEU K 00

Eingesetzte Kräfte:

  • LF16/12
  • MTW