Die Auslösung einer Brandmeldeanlage gab Anlaß zur Alarmierung.
Es wurde eine Objektbegehung durchgeführt.
Nach Erkundungsmaßnahmen waren durch die Feuerwehr keine weiteren Maßnahmen mehr erforderlich.
Die Auslösung eines Rauchwarnmelders gab Anlaß zur Alarmierung.
Beim Eintreffen waren durch die Feuerwehr keine Maßnahmen mehr erforderlich.
Ein Kurzschluß auf dem Eutiner Rathausdach sorgte für eine Alarmierung der Feuerwehr. Die Ursache konnte schnell behoben werden.
Eine eingeklemmte Person bestätigte sich beim Eintreffen glücklicherweise nicht, sodass durch uns lediglich die Einsatzstelle abgesichert werden...