Die Auslösung einer Brandmeldeanlage gab Anlaß zur Alarmierung.
Es waren lediglich Nachlöscharbeiten erforderlich.
Es wurde bei den Eutiner Festspielen eine Brandsicherheitswache durchgeführt.
Wir unterstützten den Rettungsdienst bei einer Personenrettung.
Es waren keine Maßnahmen durch die Feuerwehr erforderlich.
Wir unterstützten den Rettungsdienst mit unserer Drehleiter bei einer Personenrettung.