Die Auslösung eines Rauchwarnmelders gab Anlaß zur Alarmierung.
Es wurde eine Türöffnung und im Anschluss eine Personenrettung mittels Drehleiter durchgeführt.
Die Auslösung einer Brandmeldeanlage gab Anlaß zur Alarmierung.
Es wurde eine Türöffnung durchgeführt.
Es wurde eine Brandschuterziehung durchgeführt.
Beim Eintreffen der Feuerwehr war die Tür bereits anderweitig geöffnet. Im Verlauf des Einsatzes kam es aber zu einer Tragehilfe für den...
Es wurde durch die Einsatzkräfte die Wasserzufuhr gestoppt.
Beim Eintreffen der Feuerwehr war die Tür bereits anderweitig geöffnet.
Erkundungsmaßnahmen waren ausreichend.