Die Auslösung einer Brandmeldeanlage gab Anlaß zur Alarmierung.
Nach der Erkundung waren keine weiteren Maßnahmen durch die Feuerwehr erforderlich.
Es wurde durch uns die Wasserzufuhr unterbrochen.
Ein Kleinfeuer in einer Küche konnte zügig gelöscht werden. Abschließend wurde die Wohnung durch Belüftung vom Rauch befreit.
Wir unterstützten den Rettungsdienst bei einer Tragehilfe mit unserer Drehleiter.
Die Auslösung eines Rauchwarnmelders gab Anlaß zur Alarmierung.
Es wurde eine Türöffnung durchgeführt.
Es wurde eine Brandschutzerziehung durchgeführt.